Entschuldigungsverfahren bei Krankheit der Kinder oder bei Fehlzeiten aus anderen Gründen
Ist Ihr Kind erkrankt, muss es noch am 1. Fehltag wenigstens mündlich, bzw. telefonisch entschuldigt werden.
- Spätestens am 3. Fehltag muss eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin vorgelegt werden. Diese Entschuldigung muss datiert und mit ihrer Unterschrift versehen sein. Außerdem muss der Grund des Fehlens, bzw. die Krankheit genannt werden.
- Arztbesuche (nicht bei einer akuten Krankheit) sollten in der unterrichtsfreien Zeit eingeplant werden.
- Sollte Ihr Kind längere Zeit fehlen, muss ein ärztliches Attest, das die gesamte Fehlzeit abdeckt, vorgelegt werden.
Falls diese Schritte nicht eingehalten werden, gilt Ihr Kind als unentschuldigt, was ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen kann.